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Diskriminierung durch Digitalisierung?

Diskriminierung durch Digitalisierung?

ARD

SWR

Supermarkt-Apps bieten exklusive Rabatte für Smartphone-Nutzer

Die Lebenshaltungskosten steigen und steigen. Kein Wunder, dass die Menschen im Supermarkt auch immer nach Rabatten Ausschau halten. Immer mehr im Trend sind Rabatte per Apps. Das sind dann exklusive Rabatte, die nur Kunden gewährt werden, die diese Apps auf dem Smartphone runtergeladen haben.

Die Verbraucherzentralen klagen in mehreren Bundesländern dagegen. Was steckt hinter dem Streit? Wie funktionieren diese Apps und wieviel spart man wirklich, wenn man an der Kasse das Handy zückt?

Erstmals seit Jahren

Erstmals seit Jahren

Berliner Morgenpost

Schokoladen-Hersteller Lindt senkt Preise in Deutschland

Berlin. Das Unternehmen Lindt kämpfte zuletzt mit Absatzrückgängen. NunBerlin. Das Unternehmen Lindt kämpfte zuletzt mit Absatzrückgängen. Nun reagiert der Schoko-Hersteller und reduziert für einzelne Produkte die Preise.

Der Schweizer Schokoladen-Hersteller Lindt senkt erstmals seit Jahren wieder seine Preise: Grund dafür seien deutliche Absatzrückgänge, teilte das Unternehmen der „Lebensmittel Zeitung“ (LZ) mit. Die Preissenkungen betreffen laut dem Bericht zunächst die günstigste Produktlinie.

Konkret heißt das: Die unverbindliche Preisempfehlung für eine 100-Gramm-Tafel der sogenannten Classics-Reihe sinkt in Deutschland von 2,69 Euro auf 2,19 Euro. Laut Berichten soll das nur der erste Schritt sein, im zweiten Halbjahr 2026 könnten weitere folgen.

 

Urteil: Penny darf exklusive Rabatte per App anbieten

Urteil: Penny darf exklusive Rabatte per App anbieten

Bild

Computer Bild

Penny darf weiterhin mit exklusiven App-Rabatten werben – trotz Kritik wegen möglicher Benachteiligung. Verbraucherschützer prüfen nun den Gang vor den Bundesgerichtshof.

Discounter Penny darf weiterhin Rabatte anbieten, die nur über eine App nutzbar sind. Das Oberlandesgericht Hamm wies eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) ab. Konkret ging es um einen Fruchtjoghurt, der mit bis zu 52 Prozent Rabatt beworben wurde – allerdings ausschließlich für registrierte App-Nutzer und -Nutzerinnen.

App-Rabatte keine Diskriminierung

Die Verbraucherschützer sahen darin eine Diskriminierung, etwa gegenüber älteren oder technisch weniger versierten Menschen. Das Gericht folgte dieser Argumentation jedoch nicht. Es gebe keine ausreichenden Belege für eine Benachteiligung aufgrund von Alter oder Behinderung. Eine Revision wurde zugelassen.

Streit um Rabatt-Apps

Streit um Rabatt-Apps

Augsburger Allgemeine

Klage gegen App-Rabatte bei Penny abgewiesen

Der Discounter Penny lockt in seiner App mit zusätzlichen Rabatten, aber nur für angemeldete Kunden. Verbraucherschützer halten das für ungerecht. Vor Gericht unterliegen sie nun jedoch erneut.

Der Discounter Penny darf weiterhin mit Rabatten werben, die Verbraucher ausschließlich über eine App nutzen können. Eine Klage des Verbraucherzentrale-Bundesverbands (vzbv) auf Unterlassung wurde vom 13. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm abgewiesen (Az. I-13 UKl 7/25).

Penny hatte in einem Prospekt einen Fruchtjoghurt mit einem Rabatt von bis zu 52 Prozent beworben. Der Preisnachlass gilt jedoch nur für registrierte App-Kunden. Verbraucherschützer sehen darin eine Diskriminierung und einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Sie argumentieren, dass insbesondere ältere, behinderte oder jüngere Menschen benachteiligt würden, da sie entsprechende Geräte oder Apps häufig nicht nutzen könnten oder dürften.

Gericht weist Klage ab

Gericht weist Klage ab

apotheke adhoc

Penny darf mit App-Rabatt werben

Berlin - Der Discounter Penny darf weiterhin mit Rabatten werben, die Verbraucher ausschließlich über eine App nutzen können. Eine Klage des Verbraucherzentrale-Bundesverbands (vzbv) auf Unterlassung wurde vom Oberlandesgericht Hamm (OLG) abgewiesen.

Penny hatte in einem Prospekt einen Fruchtjoghurt mit einem Rabatt von bis zu 52 Prozent beworben. Der Preisnachlass gilt jedoch nur für registrierte App-Kunden. Verbraucherschützer sehen darin eine Diskriminierung und einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Sie argumentieren, dass insbesondere ältere, behinderte oder jüngere Menschen benachteiligt würden, da sie entsprechende Geräte oder Apps häufig nicht nutzen könnten oder dürften.

Der Senat folgte dieser Einschätzung nicht. Eine Benachteiligung aus Gründen einer Behinderung oder des Alters sei nicht erkennbar, sagte ein Sprecher des Gerichts. Ausreichende Belege dafür fehlten. Aus den Unterlagen ergebe sich lediglich, dass ältere Menschen das Internet und Smartphones seltener nutzten. Warum dies so sei, bleibe hingegen offen. Eine Revision wurde zugelassen. Nutzt der vzbv dieses Rechtsmittel, müsste sich der Bundesgerichtshof damit befassen.

Klage gegen App-Rabatte bei Penny abgewiesen

Klage gegen App-Rabatte bei Penny abgewiesen

Stern

Der Discounter Penny lockt in seiner App mit zusätzlichen Rabatten, aber nur für angemeldete Kunden. Verbraucherschützer halten das für ungerecht. Vor Gericht unterliegen sie nun jedoch erneut.

Der Discounter Penny darf weiterhin mit Rabatten werben, die Verbraucher ausschließlich über eine App nutzen können. Eine Klage des Verbraucherzentrale-Bundesverbands (vzbv) auf Unterlassung wurde vom 13. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm abgewiesen (Az. I-13 UKl 7/25).

Penny hatte in einem Prospekt einen Fruchtjoghurt mit einem Rabatt von bis zu 52 Prozent beworben. Der Preisnachlass gilt jedoch nur für registrierte App-Kunden. Verbraucherschützer sehen darin eine Diskriminierung und einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Sie argumentieren, dass insbesondere ältere, behinderte oder jüngere Menschen benachteiligt würden, da sie entsprechende Geräte oder Apps häufig nicht nutzen könnten oder dürften.

Klage gegen App-Rabatte bei Penny abgewiesen

Klage gegen App-Rabatte bei Penny abgewiesen

Süddeutsche Zeitung

Der Discounter Penny lockt in seiner App mit zusätzlichen Rabatten, aber nur für angemeldete Kunden. Verbraucherschützer halten das für ungerecht. Vor Gericht unterliegen sie nun jedoch erneut.

Hamm (dpa) – Der Discounter Penny darf weiterhin mit Rabatten werben, die Verbraucher ausschließlich über eine App nutzen können. Eine Klage des Verbraucherzentrale-Bundesverbands (vzbv) auf Unterlassung wurde vom 13. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm abgewiesen (Az. I-13 UKl 7/25).

Penny hatte in einem Prospekt einen Fruchtjoghurt mit einem Rabatt von bis zu 52 Prozent beworben. Der Preisnachlass gilt jedoch nur für registrierte App-Kunden. Verbraucherschützer sehen darin eine Diskriminierung und einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Sie argumentieren, dass insbesondere ältere, behinderte oder jüngere Menschen benachteiligt würden, da sie entsprechende Geräte oder Apps häufig nicht nutzen könnten oder dürften.

Der Senat folgte dieser Einschätzung nicht. Eine Benachteiligung aus Gründen einer Behinderung oder des Alters sei nicht erkennbar, sagte ein Sprecher des Gerichts. Ausreichende Belege dafür fehlten. Aus den Unterlagen ergebe sich lediglich, dass ältere Menschen das Internet und Smartphones seltener nutzten. Warum dies so sei, bleibe hingegen offen. Eine Revision wurde zugelassen. Nutzt der vzbv dieses Rechtsmittel, müsste sich der Bundesgerichtshof damit befassen. 

Erfolg für Discounter

Erfolg für Discounter

RND

Klage abgewiesen: Penny darf exklusive App-Rabatte weiterhin anbieten

Der Discounter Penny lockt in seiner App mit zusätzlichen Rabatten, aber nur für angemeldete Kunden. Verbraucherschützer halten das für ungerecht. Vor Gericht unterliegen sie nun jedoch erneut.

Hamm. Der Discounter Penny darf weiterhin mit Rabatten werben, die Verbraucher ausschließlich über eine App nutzen können. Eine Klage des Verbraucherzentrale-Bundesverbands (vzbv) auf Unterlassung wurde vom 13. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm abgewiesen (Az. I-13 UKl 7/25).

Penny hatte in einem Prospekt einen Fruchtjoghurt mit einem Rabatt von bis zu 52 Prozent beworben. Der Preisnachlass gilt jedoch nur für registrierte App-Kunden. Verbraucherschützer sehen darin eine Diskriminierung und einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Sie argumentieren, dass insbesondere ältere, behinderte oder jüngere Menschen benachteiligt würden, da sie entsprechende Geräte oder Apps häufig nicht nutzen könnten oder dürften.

Der Senat folgte dieser Einschätzung nicht. Eine Benachteiligung aus Gründen einer Behinderung oder des Alters sei nicht erkennbar, sagte ein Sprecher des Gerichts. Ausreichende Belege dafür fehlten. Aus den Unterlagen ergebe sich lediglich, dass ältere Menschen das Internet und Smartphones seltener nutzten. Warum dies so sei, bleibe hingegen offen. Eine Revision wurde zugelassen. Nutzt der vzbv dieses Rechtsmittel, müsste sich der Bundesgerichtshof damit befassen.

Klage gegen App-Rabatte bei Penny abgewiesen

Klage gegen App-Rabatte bei Penny abgewiesen

WELT

Der Discounter Penny lockt in seiner App mit zusätzlichen Rabatten, aber nur für angemeldete Kunden. Verbraucherschützer halten das für ungerecht. Vor Gericht unterliegen sie nun jedoch erneut.

Der Discounter Penny darf weiterhin mit Rabatten werben, die Verbraucher ausschließlich über eine App nutzen können. Eine Klage des Verbraucherzentrale-Bundesverbands (vzbv) auf Unterlassung wurde vom 13. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm abgewiesen (Az. I-13 UKl 7/25).

Penny hatte in einem Prospekt einen Fruchtjoghurt mit einem Rabatt von bis zu 52 Prozent beworben. Der Preisnachlass gilt jedoch nur für registrierte App-Kunden. Verbraucherschützer sehen darin eine Diskriminierung und einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Sie argumentieren, dass insbesondere ältere, behinderte oder jüngere Menschen benachteiligt würden, da sie entsprechende Geräte oder Apps häufig nicht nutzen könnten oder dürften.

Der Senat folgte dieser Einschätzung nicht. Eine Benachteiligung aus Gründen einer Behinderung oder des Alters sei nicht erkennbar, sagte ein Sprecher des Gerichts. Ausreichende Belege dafür fehlten. Aus den Unterlagen ergebe sich lediglich, dass ältere Menschen das Internet und Smartphones seltener nutzten. Warum dies so sei, bleibe hingegen offen. Eine Revision wurde zugelassen. Nutzt der vzbv dieses Rechtsmittel, müsste sich der Bundesgerichtshof damit befassen.

Sind die Penny-Rabatte rechtswidrig? NRW-Gericht sorgt für Klarheit

Sind die Penny-Rabatte rechtswidrig? NRW-Gericht sorgt für Klarheit

DER WESTEN

Der Verbraucherzentrale-Bundesverband scheiterte mit einer Klage gegen Penny. Es gebe keine unzulässige Benachteiligung von Kundengruppen.

Der Discounter Penny darf seine Kunden weiterhin mit speziellen Preisnachlässen locken, die ausschließlich über eine eigene App verfügbar sind. Das Oberlandesgericht Hamm wies nun eine Unterlassungsklage des Verbraucherzentrale-Bundesverbands (vzbv) ab.

Auslöser des Streits war ein Prospekt, in dem Penny einen Joghurt mit einem Rabatt von über 50 Prozent bewarb, der jedoch nur für registrierte Nutzer galt. Verbraucherschützer kritisierten dies als Diskriminierung, da insbesondere ältere oder behinderte Menschen durch die digitale Hürde benachteiligt würden.

Wirtschaft

Wirtschaft

Frankfurter Rundschau

„Das akzeptiert der Kunde nicht mehr“: Ein Edeka-Händler rechnet schonungslos mit Lindt ab

München – Angesichts gestiegener Preise sitzt den Verbrauchern in Deutschland das Geld nicht mehr so locker in der Tasche. Das zeigt sich auch an den Feiertagen. Für das diesjährige Ostergeschäft im Einzelhandel hat der Handelsverband Deutschland (HDE) einen Umsatz von 2,1 Milliarden Euro erwartet. Das entspricht einem Rückgang von 6,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Als Grund für diesen historischen Einbruch nennt der Verband die anhaltend angespannte wirtschaftliche und politische Lage.

Zur Kaufzurückhaltung tragen auch die gestiegenen Preise bei, vor allem bei Schokolade. Laut einer Auswertung der Vergleichs-App Smhaggle im Auftrag der Deutschen Presse-Agentur (dpa) sind die Schoko-Osterhasen großer Markenhersteller wie Ferrero, Kinder, Lindt oder Milka je nach Größe und Marke zwischen sieben und 29 Prozent teurer geworden als noch zum Osterfest 2025.