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Diskriminierung durch Digitalisierung?

Diskriminierung durch Digitalisierung?

ARD

SWR

Supermarkt-Apps bieten exklusive Rabatte für Smartphone-Nutzer

Die Lebenshaltungskosten steigen und steigen. Kein Wunder, dass die Menschen im Supermarkt auch immer nach Rabatten Ausschau halten. Immer mehr im Trend sind Rabatte per Apps. Das sind dann exklusive Rabatte, die nur Kunden gewährt werden, die diese Apps auf dem Smartphone runtergeladen haben.

Die Verbraucherzentralen klagen in mehreren Bundesländern dagegen. Was steckt hinter dem Streit? Wie funktionieren diese Apps und wieviel spart man wirklich, wenn man an der Kasse das Handy zückt?

Rewe-Chef: „Wir machen uns nicht die Taschen voll“

Rewe-Chef: „Wir machen uns nicht die Taschen voll“

Frankfurter Allgemeine Zeitung

Rewe freut sich über ein Rekordergebnis. Doch für Kritiker spiegelt sich in den steigenden Umsätzen der Supermärkte eine zu hohe Marktmacht, die für steigende Preise sorgt.

Die Angst vor stark steigenden Lebensmittelpreisen ist zurück. Viele Deutsche denken mit einem mulmigen Gefühl an die Zeit nach dem Ausbruch des Ukrainekriegs zurück. Infolgedessen stiegen die Preise für Nahrungsmittel überdurchschnittlich. Durch den Irankrieg könnte ein ähnliches Szenario drohen.

Kurzfristig gibt Rewe-Chef Lionel Souque Entwarnung: „Bisher sind vor allem Rosinen, Safran und Pistazien betroffen“, sagte er im Gespräch mit der F.A.Z. Aber: „Sollte der Konflikt länger andauern, könnten mittelfristig wegen steigender Transport- und Verpackungskosten auch Lebensmittel teurer werden.“

Rewe-Chef: Markenartikel verlieren an Bedeutung

Rewe-Chef: Markenartikel verlieren an Bedeutung

Handelsblatt

Das Einkaufsverhalten in Supermärkten verändert sich spürbar. Rewe-Chef Souque sieht dafür mehrere Gründe.

Köln. Ob Schokolade oder Kaffee: Markenartikel sind für den Lebensmittelhändler Rewe heute weniger wichtig als noch vor einigen Jahren. „Sie verlieren definitiv an Bedeutung. Wir können das zwar nicht für jeden Artikel sagen, aber insgesamt gehen Mengen und Umsätze im Vergleich zu unseren Eigenmarken zurück“, sagte Rewe-Chef Lionel Souque der Deutschen Presse-Agentur.

Wegen der gestiegenen Lebensmittelpreise werden die günstigeren Eigenmarken der Handelsketten bei Kunden immer beliebter. Die Rewe-Supermärkte steigerten ihre Erlöse mit diesen Produkten 2025 im Vergleich zum Vorjahr demnach um sechs Prozent – und damit überdurchschnittlich stark. Der Umsatzanteil der Eigenmarken steigt laut Souque von Jahr zu Jahr und liegt inzwischen bei fast 30 Prozent.

Rewe-Chef sieht verändertes Einkaufsverhalten: Immer weniger Menschen kaufen bei Rewe Markenartikel

Rewe-Chef sieht verändertes Einkaufsverhalten: Immer weniger Menschen kaufen bei Rewe Markenartikel

Tagesspiegel

Heutzutage kaufen deutlich mehr Menschen im Discounter ein statt bei Rewe. Zudem greifen die Verbraucher zu anderen Artikeln als noch vor zwei Jahren. Rewe-Chef Souque sieht dafür mehrere Gründe.

Ob Schokolade oder Kaffee: Markenartikel sind für den Lebensmittelhändler Rewe heute weniger wichtig als noch vor einigen Jahren. „Sie verlieren definitiv an Bedeutung. Wir können das zwar nicht für jeden Artikel sagen, aber insgesamt gehen Mengen und Umsätze im Vergleich zu unseren Eigenmarken zurück“, sagte Rewe-Chef Lionel Souque der Deutschen Presse-Agentur.

Wegen der gestiegenen Lebensmittelpreise werden die günstigeren Eigenmarken der Handelsketten bei Kunden immer beliebter. Die Rewe-Supermärkte steigerten ihre Erlöse mit diesen Produkten 2025 im Vergleich zum Vorjahr demnach um sechs Prozent – und damit überdurchschnittlich stark. Der Umsatzanteil der Eigenmarken steigt laut Souque von Jahr zu Jahr und liegt inzwischen bei fast 30 Prozent.

Erstmals seit Jahren

Erstmals seit Jahren

Berliner Morgenpost

Schokoladen-Hersteller Lindt senkt Preise in Deutschland

Berlin. Das Unternehmen Lindt kämpfte zuletzt mit Absatzrückgängen. NunBerlin. Das Unternehmen Lindt kämpfte zuletzt mit Absatzrückgängen. Nun reagiert der Schoko-Hersteller und reduziert für einzelne Produkte die Preise.

Der Schweizer Schokoladen-Hersteller Lindt senkt erstmals seit Jahren wieder seine Preise: Grund dafür seien deutliche Absatzrückgänge, teilte das Unternehmen der „Lebensmittel Zeitung“ (LZ) mit. Die Preissenkungen betreffen laut dem Bericht zunächst die günstigste Produktlinie.

Konkret heißt das: Die unverbindliche Preisempfehlung für eine 100-Gramm-Tafel der sogenannten Classics-Reihe sinkt in Deutschland von 2,69 Euro auf 2,19 Euro. Laut Berichten soll das nur der erste Schritt sein, im zweiten Halbjahr 2026 könnten weitere folgen.

 

Urteil: Penny darf exklusive Rabatte per App anbieten

Urteil: Penny darf exklusive Rabatte per App anbieten

Bild

Computer Bild

Penny darf weiterhin mit exklusiven App-Rabatten werben – trotz Kritik wegen möglicher Benachteiligung. Verbraucherschützer prüfen nun den Gang vor den Bundesgerichtshof.

Discounter Penny darf weiterhin Rabatte anbieten, die nur über eine App nutzbar sind. Das Oberlandesgericht Hamm wies eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) ab. Konkret ging es um einen Fruchtjoghurt, der mit bis zu 52 Prozent Rabatt beworben wurde – allerdings ausschließlich für registrierte App-Nutzer und -Nutzerinnen.

App-Rabatte keine Diskriminierung

Die Verbraucherschützer sahen darin eine Diskriminierung, etwa gegenüber älteren oder technisch weniger versierten Menschen. Das Gericht folgte dieser Argumentation jedoch nicht. Es gebe keine ausreichenden Belege für eine Benachteiligung aufgrund von Alter oder Behinderung. Eine Revision wurde zugelassen.

Streit um Rabatt-Apps

Streit um Rabatt-Apps

Augsburger Allgemeine

Klage gegen App-Rabatte bei Penny abgewiesen

Der Discounter Penny lockt in seiner App mit zusätzlichen Rabatten, aber nur für angemeldete Kunden. Verbraucherschützer halten das für ungerecht. Vor Gericht unterliegen sie nun jedoch erneut.

Der Discounter Penny darf weiterhin mit Rabatten werben, die Verbraucher ausschließlich über eine App nutzen können. Eine Klage des Verbraucherzentrale-Bundesverbands (vzbv) auf Unterlassung wurde vom 13. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm abgewiesen (Az. I-13 UKl 7/25).

Penny hatte in einem Prospekt einen Fruchtjoghurt mit einem Rabatt von bis zu 52 Prozent beworben. Der Preisnachlass gilt jedoch nur für registrierte App-Kunden. Verbraucherschützer sehen darin eine Diskriminierung und einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Sie argumentieren, dass insbesondere ältere, behinderte oder jüngere Menschen benachteiligt würden, da sie entsprechende Geräte oder Apps häufig nicht nutzen könnten oder dürften.

Gericht weist Klage ab

Gericht weist Klage ab

apotheke adhoc

Penny darf mit App-Rabatt werben

Berlin - Der Discounter Penny darf weiterhin mit Rabatten werben, die Verbraucher ausschließlich über eine App nutzen können. Eine Klage des Verbraucherzentrale-Bundesverbands (vzbv) auf Unterlassung wurde vom Oberlandesgericht Hamm (OLG) abgewiesen.

Penny hatte in einem Prospekt einen Fruchtjoghurt mit einem Rabatt von bis zu 52 Prozent beworben. Der Preisnachlass gilt jedoch nur für registrierte App-Kunden. Verbraucherschützer sehen darin eine Diskriminierung und einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Sie argumentieren, dass insbesondere ältere, behinderte oder jüngere Menschen benachteiligt würden, da sie entsprechende Geräte oder Apps häufig nicht nutzen könnten oder dürften.

Der Senat folgte dieser Einschätzung nicht. Eine Benachteiligung aus Gründen einer Behinderung oder des Alters sei nicht erkennbar, sagte ein Sprecher des Gerichts. Ausreichende Belege dafür fehlten. Aus den Unterlagen ergebe sich lediglich, dass ältere Menschen das Internet und Smartphones seltener nutzten. Warum dies so sei, bleibe hingegen offen. Eine Revision wurde zugelassen. Nutzt der vzbv dieses Rechtsmittel, müsste sich der Bundesgerichtshof damit befassen.

Klage gegen App-Rabatte bei Penny abgewiesen

Klage gegen App-Rabatte bei Penny abgewiesen

Stern

Der Discounter Penny lockt in seiner App mit zusätzlichen Rabatten, aber nur für angemeldete Kunden. Verbraucherschützer halten das für ungerecht. Vor Gericht unterliegen sie nun jedoch erneut.

Der Discounter Penny darf weiterhin mit Rabatten werben, die Verbraucher ausschließlich über eine App nutzen können. Eine Klage des Verbraucherzentrale-Bundesverbands (vzbv) auf Unterlassung wurde vom 13. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm abgewiesen (Az. I-13 UKl 7/25).

Penny hatte in einem Prospekt einen Fruchtjoghurt mit einem Rabatt von bis zu 52 Prozent beworben. Der Preisnachlass gilt jedoch nur für registrierte App-Kunden. Verbraucherschützer sehen darin eine Diskriminierung und einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Sie argumentieren, dass insbesondere ältere, behinderte oder jüngere Menschen benachteiligt würden, da sie entsprechende Geräte oder Apps häufig nicht nutzen könnten oder dürften.

Klage gegen App-Rabatte bei Penny abgewiesen

Klage gegen App-Rabatte bei Penny abgewiesen

Süddeutsche Zeitung

Der Discounter Penny lockt in seiner App mit zusätzlichen Rabatten, aber nur für angemeldete Kunden. Verbraucherschützer halten das für ungerecht. Vor Gericht unterliegen sie nun jedoch erneut.

Hamm (dpa) – Der Discounter Penny darf weiterhin mit Rabatten werben, die Verbraucher ausschließlich über eine App nutzen können. Eine Klage des Verbraucherzentrale-Bundesverbands (vzbv) auf Unterlassung wurde vom 13. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm abgewiesen (Az. I-13 UKl 7/25).

Penny hatte in einem Prospekt einen Fruchtjoghurt mit einem Rabatt von bis zu 52 Prozent beworben. Der Preisnachlass gilt jedoch nur für registrierte App-Kunden. Verbraucherschützer sehen darin eine Diskriminierung und einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Sie argumentieren, dass insbesondere ältere, behinderte oder jüngere Menschen benachteiligt würden, da sie entsprechende Geräte oder Apps häufig nicht nutzen könnten oder dürften.

Der Senat folgte dieser Einschätzung nicht. Eine Benachteiligung aus Gründen einer Behinderung oder des Alters sei nicht erkennbar, sagte ein Sprecher des Gerichts. Ausreichende Belege dafür fehlten. Aus den Unterlagen ergebe sich lediglich, dass ältere Menschen das Internet und Smartphones seltener nutzten. Warum dies so sei, bleibe hingegen offen. Eine Revision wurde zugelassen. Nutzt der vzbv dieses Rechtsmittel, müsste sich der Bundesgerichtshof damit befassen. 

Erfolg für Discounter

Erfolg für Discounter

RND

Klage abgewiesen: Penny darf exklusive App-Rabatte weiterhin anbieten

Der Discounter Penny lockt in seiner App mit zusätzlichen Rabatten, aber nur für angemeldete Kunden. Verbraucherschützer halten das für ungerecht. Vor Gericht unterliegen sie nun jedoch erneut.

Hamm. Der Discounter Penny darf weiterhin mit Rabatten werben, die Verbraucher ausschließlich über eine App nutzen können. Eine Klage des Verbraucherzentrale-Bundesverbands (vzbv) auf Unterlassung wurde vom 13. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm abgewiesen (Az. I-13 UKl 7/25).

Penny hatte in einem Prospekt einen Fruchtjoghurt mit einem Rabatt von bis zu 52 Prozent beworben. Der Preisnachlass gilt jedoch nur für registrierte App-Kunden. Verbraucherschützer sehen darin eine Diskriminierung und einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Sie argumentieren, dass insbesondere ältere, behinderte oder jüngere Menschen benachteiligt würden, da sie entsprechende Geräte oder Apps häufig nicht nutzen könnten oder dürften.

Der Senat folgte dieser Einschätzung nicht. Eine Benachteiligung aus Gründen einer Behinderung oder des Alters sei nicht erkennbar, sagte ein Sprecher des Gerichts. Ausreichende Belege dafür fehlten. Aus den Unterlagen ergebe sich lediglich, dass ältere Menschen das Internet und Smartphones seltener nutzten. Warum dies so sei, bleibe hingegen offen. Eine Revision wurde zugelassen. Nutzt der vzbv dieses Rechtsmittel, müsste sich der Bundesgerichtshof damit befassen.